Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse/Gewinnermittlungen unter Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte und unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften nach den von der Kanzleiführung vorgegebenen Qualitätsstandards.
Die Erstellung kann in Abhängigkeit von Ihren Wünschen von einem einfachen Jahresabschluss/Gewinnermittlung bis zu einem in Berichtsform kommentierten Abschluss, der auch die Erfordernisse des § 18 KWG erfüllt, erfolgen. Bei der Kommentierung legen wir primär Wert auf die Darstellung der Ergebnisveränderung und ihrer Begründung sowie der graphischen und verbalen Kommentierung der Schlüsselfaktoren Ihres Unternehmens. Abgerundet wird diese Tätigkeit jeweils mit einem persönlichen Besprechungstermin, der Ihnen und uns die Möglichkeit gibt, bilanzpolitische Maßnahmen oder beispielsweise betriebswirtschaftliche Bezüge zu diskutieren.
Wir erstellen Steuererklärungen für Gesellschaften, Gesellschafter und Einzelpersonen mit dem Ziel der steuerlichen Optimierung.